Mein Honorar errechnet sich auf der Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Gebührenornung für Heilpraktiker
Besitzen Sie eine Privat- oder Zusatzversicherung, prüfen Sie bitte in Ihren Versicherungsunterlagen nach, ob Heilpraktiker- Leistungen abgedeckt sind, und in welcher Höhe. Hier gibt es große Unterschiede und einen komplexen Markt. Nicht immer werden Leistungen, die im GebüH aufgelistet sind, auch erstattet.
Verlangt Ihre Versicherung eine Rechnung , so stelle ich diese im Rahmen der GebüH gerne aus. Der Rechnungsbetrag ist von Ihnen aber unabhängig vom Zahlungsverhalten Ihrer Versicherung innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.
Bei gesetzlich versicherten Patienten ohne Zusatzversicherung, lege ich einen Stundensatz von 60 € zugrunde.
Es ist grundsätzlich möglich, die entstehenden Heilpraktiker – Behandlungskosten steuerlich abzusetzen. Näheres erfahren Sie über Ihren Steuerberater.